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Volks-Unfallversicherung - Vorteile

Von rund neun Millionen Unfällen pro Jahr passieren circa 70 % in der Freizeit. Also genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Die meisten Unfälle sind also Privatsache – auch finanziell.

 

Für Mitglieder der Verbände, mit denen ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, ist eine spezielle Volks-Unfallversicherung mit Notfall-Plus zu günstigen Konditionen geschaffen worden, die bei Unfällen eine umfangreiche Vorsorge bietet.

 

Volks-Unfallversicherung – damit aus einem Unfall kein Unglück wird

 

  • Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr
  • Notfall-Plus Basis und Premium
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Einheitliche Beiträge unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beruf
  • Beitritt bis 80 Jahre
  • Oberschenkelhalsbruch gilt als Unfall, ohne Berücksichtigung vorher bestehender Krankheiten oder Gebrechen
  • Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall sind ebenfalls abgedeckt
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Infektionen durch Zeckenbiss, wie FSME und Borreliose

 

Was Besucher derzeit auch interessiert:

 

  • Wer hilft mir bei der Hausarbeit, wenn ich sie selbst nicht erledigen kann?
  • Ich pflege meine Frau – wer sorgt für sie, wenn ich es nach einem Unfall nicht tun kann?
  • Kann ich auch als Nichtvereinsmitglied die Unfallvorsorge abschließen?

 

   Mehr Details erfahren.

 

Wir gehen gern weiter mit Ihnen ins Detail. Die OVG ist in Ihrer Nähe.
Lassen Sie uns über die passenden Antworten auf Ihre Fragen sprechen.

   Kontaktieren Sie uns

 

Risikoträger: ERGO Versicherung AG

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Zum Thema

ALLE 4 SEKUNDEN EIN UNFALL
70% aller Unfälle passieren in der Freizeit.

GESETZLICHE LEISTUNGEN
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt ausschließlich für Arbeitsunfälle.

WAS IST EIGENTLICH ....?
Wir erklären die wichtigsten Begriffe!

KEIN VEREINS- ODER VERBANDSMITGLIED?
Sprechen Sie mit unseren Experten. Sie zeigen Ihnen, wie Sie die Vorteile der verbandseigenen Vorsorge für sich nutzen können.

Gut zu wissen
  • Der Oberschenkelhalsbruch gilt immer als Unfall, ohne Berücksichtigung vorher bestehender Krankheiten oder Gebrechen!
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Infektionen durch Zeckenbiss (FSME und Borreliose).