Ihre verbandseigene Rechtsschutzversicherung.
In einen Rechtsstreit kann jeder verwickelt werden, egal wie vorsichtig und sorgsam er ist. Eine kleine Unachtsamkeit oder jemand sucht Streit mit Ihnen – oft bleibt nur der kostspielige Weg zum Anwalt.
Damit Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, bieten wir Ihnen die, exklusiv in Zusammenarbeit mit den Verbänden entwickelten Rechtsschutzversicherungen an. Sie sind ausschließlich für Mitglieder der Verbände gedacht, mit denen wir eine Rahmenvereinbarung geschlossen haben.
Sie haben die Wahl:
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Privatbereich (3 Monate Wartezeit):
Stellen Sie sich z.B. vor, Ihr neu erworbener Fernseher ist defekt und der Händler will die Reparaturkosten nicht tragen!
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Berufsbereich (3 Monate Wartezeit):
Damit Sie bei z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Betriebsrente oder Pension nicht allein dastehen!
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Verkehrsbereich (3 Monate Wartezeit, sofern mitversichert):
Wenn Sie z.B. bei einem Unfall verletzt werden und der Unfallgegner seine Schuld aber nicht eingestehen will!
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Wohnungs- und Grundstücksbereich
Wenn Sie sich z.B. mit Ihrem Vermieter über die Nebenkostenabrechnung streiten!
Was ist das Besondere am Spezial-Rechtsschutz?
Zunächst einmal entspricht der Deckungsumfang den marktüblichen Rechtsschutzversicherungen, darüber hinaus ist der Versicherungsschutz um die sogenannte Bundessozialhilfegesetz-Klausel erweitert. Über diese Klausel werden Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten übernommen, wenn diese Angelegenheiten das Bundessozialhilfegesetz betreffen.
Zum Beispiel:
Streitigkeiten wegen der Zurückforderung vermeintlich zuviel gezahlter Sozialhilfe oder wegen Auseinandersetzungen bei Kriegsopferfürsorge-Angelegenheiten.
Sie als Verbandsmitglieder haben zu besonders günstigen Bedingungen und Beiträgen Anspruch darauf!
Sie sind noch kein Mitglied in einem Verein oder Verband? Kein Problem - einer unserer Spezialisten in Ihrer Nähe kann Sie beraten.